Die Weiterbildungsförderung nach dem Qualifizierungschancengesetz kurz QCG fördert seit dem 01.01.2019 die Zielgruppe der Beschäftigten, unabhängig von Lebensalter, Betriebsgröße und Berufsabschluss. Im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses kann also mit diesem Programm eine Aus- und Weiterbildung (z.B. Schweißerausbildung) gefördert werden.
Durch das im Mai 2020 verabschiedete "Arbeit-von-morgen-Gesetz" wurden die Förderleistungen sogar nochmal verbessert.
Gefördert werden je nach Betriebsgröße bis zu 100 % Weiterbildungskosten!
Je nach Weiterbildung sind Zuschüsse bis zu 100 % des regulären Arbeitsentgeldes möglich!
Arbeitgeber können Ihre Beschäftigten durch das Qualifizierungschancengesetz / "Arbeit-Von-Morgen-Gesetz" hinsichtlich beruflicher Weiterbildung durch die Agentur für Arbeit fördern. Die Zuschüsse sind je nach Unternehmensgröße gestaffelt. Dies ist besonders für Kleinstunternehmer und kleinere Unternehmen interessant!
Übernahme der Weiterbildungskosten:
Personen ab 45 Jahren oder schwerbehinderte Personen:
Berufsabschlussbezogene Weiterbildungen:
Zuschuss zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildung:
Sprechen Sie uns an! Unsere Fachberater:innen informieren Sie über Ihre Möglichkeiten und wir unterstützen Sie bei der Beantragung.
Mehr Informationen zum Thema Qualifizierungschancengesetz / Arbeit-Von-Morgen-Gesetz und Unterstützung bei der Beantragung Ihrer Weiterbildung erhalten Sie bei Ihrer Ansprechpartnerin Daniela Kegel. Sprechen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular!
Die SK Bielefeld ist anerkannt und zertifiziert durch CERTQUA als zugelassener Träger für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach AZAV für den Geltungsbereich Fügen, Trennen, Beschichten und zerstörungsfreie Prüfung.