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GSI – Gesellschaft für Schweißtechnik international mbH
Niederlassung Schweißtechnische Kursstätte Bielefeld
Schweißtechnik - WeiterbildungschweißenSchweißtechnik Indrustrie

Qualifizierungschancengesetz | Arbeit-Von-Morgen-Gesetz

Förderprogramm für Beschäftigte

Die Weiterbildungsförderung nach dem Qualifizierungschancengesetz kurz QCG fördert seit dem 01.01.2019 die Zielgruppe der Beschäftigten, unabhängig von Lebensalter, Betriebsgröße und Berufsabschluss. Im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses kann also mit diesem Programm eine Aus- und Weiterbildung (z.B. Schweißerausbildung) gefördert werden.

Durch das im Mai 2020 verabschiedete "Arbeit-von-morgen-Gesetz" wurden die Förderleistungen sogar nochmal verbessert.

Die wichtigsten Voraussetzungen

  • die vermittelten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gehen über solche Anpassungsfortbildungen hinaus, die lediglich arbeitsplatzbezogen und kurzfristig sind 
  • liegt ein Berufsabschluss (Ausbildungsdauer mind. 2 Jahre) vor, sollte dieser mindestens 4 Jahre zurückliegen
  • die Arbeitnehmerin / der Arbeitnehmer hat in den vier Jahren vor Antragstellung nicht an einer öffentlich geförderten beruflichen Weiterbildung teilgenommen 
  • die Weiterbildungsmaßnahme dauert mindestens 120 Stunden (Unterrichtseinheiten)
  • die Maßnahme und der Träger sind für die Förderung zugelassen (AZAV)

100 % Förderung möglich! Wir unterstützen Sie!

Gefördert werden je nach Betriebsgröße bis zu 100 % Weiterbildungskosten!
Je nach Weiterbildung sind Zuschüsse bis zu 100 % des regulären Arbeitsentgeldes möglich!

Arbeitgeber können Ihre Beschäftigten durch das Qualifizierungschancengesetz / "Arbeit-Von-Morgen-Gesetz" hinsichtlich beruflicher Weiterbildung durch die Agentur für Arbeit fördern. Die Zuschüsse sind je nach Unternehmensgröße gestaffelt. Dies ist besonders für Kleinstunternehmer und kleinere Unternehmen interessant!

Wie sieht die Förderung konkret aus?

Übernahme der Weiterbildungskosten: 

  • bis zu 100 % je nach Betriebsgröße und Alter des Mitarbeiters.

Personen ab 45 Jahren oder schwerbehinderte Personen: 

  • Übernahme von Weiterbildungskosten bis zu 100 %.

Berufsabschlussbezogene Weiterbildungen: 

  • Übernahme von Weiterbildungskosten und Arbeitsentgelt bis zu 100 %.

Zuschuss zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildung:

  • zwischen 25 % und 90 % je nach Betriebsgröße.

Sprechen Sie uns an! Unsere Fachberater:innen informieren Sie über Ihre Möglichkeiten und wir unterstützen Sie bei der Beantragung.

Mehr Informationen zum Thema Qualifizierungschancengesetz / Arbeit-Von-Morgen-Gesetz und Unterstützung bei der Beantragung Ihrer Weiterbildung erhalten Sie bei Ihrer Ansprechpartnerin Daniela Kegel. Sprechen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular!

Anerkennung und Zertifizierung

Die SK Bielefeld ist anerkannt und zertifiziert durch CERTQUA als zugelassener Träger für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach AZAV für den Geltungsbereich Fügen, Trennen, Beschichten und zerstörungsfreie Prüfung.