Die Bundesagentur für Arbeit fördert die Aus- und Weiterbildung für Beschäftigte in Unternehmen, unabhängig vom Lebensalter, von der Betriebsgröße und vom Berufsabschluss.
Diese Fördermöglichkeit für Ausbildungen und für berufliche Weiterbildungen ist allerdings an bestimmte Anforderungen geknüpft:
Gefördert werden können je nach Betriebsgröße bis zu 100 % der Weiterbildungskosten. Zudem sind Zuschüsse bis zu 100 % des Arbeitsentgeltes für die Freistellung während der Qualifizierung je nach Unternehmensgröße möglich.
Bei uns kommen folgende Qualifizierungsmaßnahmen für dieses Förderprogramm in Betracht:
Diese finanzielle Unterstützung für Ausbildungen und für berufliche Weiterbildungen ist an folgende Anforderungen geknüpft:
Bei dieser Unterstützungsform müssen die Lehrgangskosten zwar vom Unternehmen getragen werden, aber die Bundesagentur für Arbeit bezuschusst 60% bzw. 67% der durchschnittlichen Nettoentgeltdifferenz des sich weiterbildenden Mitarbeiters.
Da wir nach AZAV zugelassen sind, weisen wir die Voraussetzungen als Träger für diese Förderung auf.