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GSI – Gesellschaft für Schweißtechnik international mbH
Niederlassung Schweißtechnische Kursstätte Bielefeld
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Zertifizierung von Schweißaufsichtspersonen nach DVS-IIW/EWF 1107-1

Warum Zertifizierung der Schweißaufsichtsperson?

Ein Qualitätsnachweis gewinnt immer mehr an Bedeutung, aufgrund der Globalisierung und der damit gültigen internationalen Regelwerke.

Neue Richtlinien und Normen werden dadurch demnächst schneller in Kraft treten. Zukünftig kann dies zur Folge haben, dass die Auftragsvergabe bestimmt wird, ob ein Hersteller einen hohen Qualitätsstandard nachweist und nach der Norm DIN EN ISO 3834 zertifiziert ist.

Ein wesentlicher Bestandteil im Bereich aller schweißverwandten Aktivitäten sind Wissen und Qualität. Diesbezüglich ist kompetentes, qualifiziertes Personal mit aktuellem Wissensstand notwendig. Es ist vorauszusehen, dass in Zukunft auch hierüber zunehmend Nachweise gefordert werden.

Es ist zwar nicht zwingend erforderlich die Schweißaufsichtsperson (SAP) zu zertifizieren, jedoch wird der  Zertifizierungsprozess nach DIN EN ISO 3834 durch ein entsprechendes IIW-Zertifikat erleichtert. Die Zertifizierung einer Schweißaufsichtsperson erfolgt nach DIN EN ISO 14731.

Der Weg zur Zertifizierung

Um eine Zertifizierung als Schweißaufsichtsperson zu erhalten, ist ein Antrag an die zuständige GSI-Niederlassung zu stellen. Als autorisiertes Mitglied prüft der DVS - Deutschen Verband für Schweißen und verwandte Verfahren e.V. den gestellten Antrag. Ein Zertifikat wird bei positivem Ergebnis ausgestellt.

Dem Antrag auf Zertifizierung ist eine Kopie beizulegen, welche belegt, dass die Schweißaufsichtsperson über ein IIW-Diplom Schweißfachingenieur, -techniker, -fachmann oder -praktiker verfügt.

Des Weiteren ist nachzuweisen, dass die Schweißaufsichtsperson seit mind. 3 Jahren im Besitz des entsprechenden IIW-Diploms ist und vor der Antragstellung mindestens über eine zweijährige praktische Berufserfahrung verfügt und dass das Wissen im praktizierten Anwendungsbereich gepflegt und aktualisiert wird. Nachweise über die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen (z.B. Lehrgänge, Seminare und Gremiumsarbeiten) sind dem Antrag beizulegen.

Die Gültigkeit einer Zertifizierung ist auf 3 Jahre begrenzt, danach ist eine Re-Zertifizierung erforderlich.

Erneuerung der Zertifizierung/Re-Zertifizierung

Wie ein akademischer Grad sind die Die DVS-Zeugnisse/IIW-Diplome lebenslang gültig. Ob der Einzelne über neueste Kenntnisse in seinem schweißtechnischen Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich verfügt, wird nicht überprüft.

Für eine Schweißaufsichtsperson, die nach DIN EN ISO 14731 zertifiziert wurde, ist alle drei Jahre eine Re-Zertifizierung erforderlich. Um dies zu erreichen, muss die Schweißaufsichtsperson fachbezogene Weiterbildungsmaßnahmen nachweisen.

Zusammen mit der Bescheinigung "Certified International Welding Engineer, -Specialist, -Technologist oder -Practioner" reicht der Antragsteller in der für ihn zuständigen GSI-Niederlassung die Nachweise über die Weiterbildung ein. Nach Überprüfung der Unterlagen wird die Zertifizierung wiederum um drei Jahre verlängert.


Für Fragen zur Erlangung eines Zertifikats als Schweißaufsichtsperson stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.


 

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